top of page

Vorübergehende SCHLIEßUNG COVID-19

Leider müssen wir unser Center wieder schließen.

ab Samstag, 26. Dezember 20 um 22:00 Uhr

bis 22.04.2021.

Liebe Sportfreunde,

Um Ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, gibt Yess-Fitness die Schließung bis auf Weiteres bekannt.
 

Der Staatsrat hat die Verlängerung der im Dezember beschlossenen Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus bis zum 22. April zur Kenntnis genommen. Restaurants, Kulturbetriebe, Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben für weitere vier Wochen geschlossen . Die Zahl der Ansteckungen stagniert auf sehr hohem Niveau und die Gefahr eines raschen Wiederauflebens ist bei den neuen, wesentlich ansteckenderen Varianten des Virus real. So werden andere Maßnahmen verstärkt, insbesondere die Schließung von Geschäften, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen. Auf wirtschaftlicher Ebene nimmt der Staatsrat die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Milderung der Folgen der COVID-19-Krise zur Kenntnis. Insbesondere hat der Bund dem Antrag des Kantons Wallis Rechnung getragen, die Härtefallkriterien zu überprüfen. Weitere Massnahmen werden vom Staat Wallis jedoch noch erwartet.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die nationalen Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis Ende Februar zu verlängern. Der Staatsrat hat diese Verlängerung zur Kenntnis genommen, die insbesondere die Schließung von Restaurants, kulturellen Einrichtungen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen betrifft.

Die epidemiologische Lage bleibt angespannt und das Auftreten neuer Stämme des hoch ansteckenden Virus erhöht das Risiko eines Wiederaufflammens der Fallzahlen. Deshalb hat der Bundesrat auch entschieden, einige Massnahmen zu verstärken. Ab Montag, 18. Januar 2021:

  • Geschäfte und Märkte im Außenbereich werden für den Publikumsverkehr geschlossen (nur Vor-Ort-Entnahme der bestellten Ware zulässig), mit Ausnahme insbesondere von:

    • Lebensmittelgeschäfte und sonstige Geschäfte, soweit sie Lebensmittel oder andere Bedarfsgegenstände des täglichen Bedarfs führen;

    • Apotheken, Drogerien und Geschäfte, die medizinische Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte) verkaufen;

    • Verkaufsstellen von Telekommunikationsbetreibern;

    • Reparatur- und Wartungswerkstätten, wie Wäschereien, Nähereien, Schuhreparaturwerkstätten, Schlosserdienste sowie Autowerkstätten und Fahrradgeschäfte, soweit sie einen Reparaturservice anbieten;

    • Heimwerker- und Gartenmärkte sowie Baumärkte, für Heimwerker- und Gartenartikel;

    • Blumenläden;

    • Tankstellen;

  • private Veranstaltungen und Versammlungen sind auf 5 Personen beschränkt;

  • Telearbeit wird obligatorisch, sofern die Art ihrer Tätigkeit dies zulässt und dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist;

  • Der Schutz gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird durch spezifische Maßnahmen verstärkt.

Geschäfte und öffentlich zugängliche Einrichtungen, die Dienstleistungen anbieten, wie Postämter, Banken, Reisebüros und Friseure, einschließlich der entsprechenden Dienstleistungen, die in Selbstbedienung angeboten werden, müssen gemäß ihren autorisierten Öffnungszeiten, spätestens jedoch um 7 Uhr schließen Uhr sowie sonntags.

bottom of page