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Unsere AGB

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Das Abonnement ist im Voraus zahlbar, kann nicht gekündigt werden und wird nicht zurückerstattet. Der Vertrag kommt automatisch zustande

verlängert, wenn sie nicht per Einschreiben an die Hauptgeschäftsstelle gekündigt wird und dies 30 Tage vor Ablauf unter den Bedingungen

am Vertragsende gültige Tarife. (Außer 1-Monats-Abonnements)

I Es ist möglich, die Verlängerung eines 12-24-Monats-Abonnements mindestens 90 Tage vor Vertragsende zu abonnieren.

1. Im Falle eines Kündigungswunsches des Kunden nach mindestens 12 Monaten Mietdauer und vor dem dann planmäßigen Ablaufdatum stellt YESS-Fitness den fälligen Zeitraum sowie bei Abnahme 50 % in Rechnung. des fälligen Saldos gemäss Vertrag noch fällig, zuzüglich Verwaltungskosten von mindestens Fr. 100.- (exklusive Mahnkosten).

2. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das eine körperliche Unfähigkeit von mehr als 30 Tagen bescheinigt, die eine vollständige Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der dem Mitglied zur Verfügung gestellten Dienste und Vorteile impliziert, kann dieser Vertrag nur einmal in seiner Laufzeit ausgesetzt werden, für die Dauer von maximal 2 Monaten, auch bei Wehrdienst und beruflich bedingter Auslandstätigkeit. Im Falle einer Schwangerschaft erfolgt die Genesung spätestens 6 Monate nach dem Entbindungstermin. Die Verwaltungskosten für all diese Fälle betragen Fr. 25.-, exklusive Option Time-Stop, siehe Punkt 4.

3. Die Nichtinanspruchnahme der Dienste gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Abzug. Dieser Vertrag gilt als Schuldanerkenntnis im Sinne von Art. 82 LP. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Sierre. (Hauptsitz von Leader Fitness Line Sàrl.)

4. Zeitstoppregelung: Der Zeitstopp erlaubt dem Mieter, der seine Miete und den Zeitstopp nur in bar bezahlt hat, seine Miete für 2 Monate pro Jahr, für mindestens 4 Wochen am Stück für die Miete 12 Monate und zu unterbrechen maximal vier Monate pro Jahr für mindestens vier Wochen am Stück bei einer 24-monatigen Anmietung. Jede andere Vereinbarung bedarf der Schriftform und der Unterschrift des Eigentümers.

5. Personen unter 18 Jahren müssen eine gesetzliche Genehmigung der Eltern oder der zuständigen Behörde vorlegen und über einen Haftungsausschluss zugunsten von Yess-Fitness verfügen, um das Zentrum besuchen zu können.

6. Das Yess-Fitness behält sich das Recht vor, die Rezeption und das Wellness an offiziellen oder nicht offiziellen Feiertagen oder anderen Nicht-Ferientagen des Jahres zu schließen, wie es erforderlich ist, sowie die Änderung der Gitterkurse oder die Absage bestimmter Kurse. Der Kunde kann keine Gegenleistung oder Entschädigung verlangen. Gleiches gilt bei einem Wechsel des festen oder à la carte Fitnesspersonals oder bei zeitweiser Überarbeitung der den Kunden zur Verfügung gestellten Gemeinschaftseinrichtungen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und auf Ordnung und Sauberkeit der Räumlichkeiten zu achten. Aus hygienischen Gründen ist es verboten, barfuß, in Socken oder mit Straßenschuhen zu trainieren, ebenso ist es nicht erlaubt, mit nacktem Oberkörper zu trainieren und es besteht eine Tuchpflicht, um die Geräte während des Trainings abzudecken. Das Duschen ist vor und nach der Benutzung der Sauna, des Dampfbades obligatorisch. Für den Aufenthalt in den Sauna- und Dampfbadkabinen ist ein eigenes Badetuch obligatorisch. Peelings, Rasur und andere Anwendungen dieser Art sind strengstens untersagt.Verlängerungen sind mit den gleichen Vorteilen wie das vorherige Abonnement.

7. Jeweils am 1. Tag eines jeden Quartals wird eine Mitarbeiterpauschale von nur Fr. 19.00 belastet (nur für LSV und DD). Der Nutzer erhält jedes Jahr eine neue Mitgliedskarte. Der entsprechende Betrag von nur Fr. 39,- wird jeweils am 01.12. eines Jahres für die Mitgliedskarte belastet.

8. Die Direktion lehnt jede Verantwortung bei Missbrauch oder medizinischer Unverträglichkeit in Bezug auf Sportflächen, Bodybuilding sowie die Sauna, das Dampfbad ab.

9. Darüber hinaus versichert das Mitglied, dass es an keiner ansteckenden Krankheit und keiner Herz- oder sonstigen Störung leidet (vorherige ärztliche Untersuchung). Es ist strengstens verboten, im Fitnessbereich zu rauchen.Die Qualität des Benutzers des Zentrums kann jederzeit aus Gründen des unerwünschten Verhaltens, der persönlichen Hygiene (schlechter Geruch) oder der Nichteinhaltung der Regeln entzogen werden Die Entscheidung liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung von YES-Fitness, das Mitglied ist jedoch verpflichtet, alle fälligen Gebühren oder Restzahlungen zu leisten. Außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption (laut offizieller Aushangzeiten) lehnt die Direktion jede Verantwortung im Falle eines Diebstahls im Fitnessbereich ab. Außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption (laut offizieller Aushangzeiten) wird der Fitnessraum permanent gefilmt und die Computerdateien werden 31 Tage lang aufbewahrt. Außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption (laut offizieller Aushangzeiten) ist der Zutritt zum Wellnessbereich untersagt. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, das Zutrittsrecht zur Fitness während verlängerter Öffnungszeiten ohne besonderen Grund zu entziehen.Alle Schäden, die durch ein Mitglied verursacht werden, gehen vollständig zu seinen Lasten.

9. Mit der Angabe meiner E-Mail-Adresse und meiner Telefonnummer stimme ich zu, Anrufe, SMS oder Post (per Post und E-Mail) ausschließlich von YES-Fitness und bis zu 12 Monate über die abonnierte Mietdauer hinaus zu erhalten. Die Parkkarte ist obligatorisch und im Fahrzeug sichtbar.

10.Indem ich meine E-Mail-Adresse und meine Nr. Telefon, ich stimme zu, Anrufe, SMS oder Post (per Post und E-Mail) von YESS-FITNESS zu erhalten. Die Parkkarte ist obligatorisch und im Fahrzeug sichtbar.

11.Nach dem Kauf bestätigen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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